ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

DER PFEFFERBEERE AG

Aus Neugierde und Begeisterung brechen wir gerne die Regel “mit dem Essen spielt man nicht”. Wir möchten unseren Gästen spielerische und einmalige Erlebnisse mit unseren kulinarischen Angeboten bieten. In der Beziehung zu unseren Kunden gehen wir jedoch gerne gegenseitige Verbindlichkeiten ein und geben unser Bestes für die Zufriedenheit aller Beteiligten.

Auftragsbestätigung

Ein Auftrag mit Pfefferbeere AG erfolgt durch eine schriftliche Zusage von beiden Seiten. Ab einem Auftragsvolumen von über CHF 5’000.- muss die Offerte vom Kunden unterschrieben werden. Allfällige über die Offerte hinausgehende Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Offertkosten

Pfefferbeere AG erstellt die erste Offerte kostenlos. Wünscht der Kunde eine detaillierte Offerte und kommt ein Vertrag später nicht zustande, so ist Pfefferbeere AG berechtigt, für ihren Aufwand eine Entschädigung inkl. Spesen zu fordern.

Geringfügige Änderungen

Pfefferbeere AG behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, wie zum Beispiel aufgrund fehlender Waren auf dem Markt oder massiv überhöhten Preisen, ihre Leistungen in Bezug auf die Lieferung, nach Absprache mit dem Kunden, zu ändern. Sie verpflichtet sich zu einer gleichwertigen Auftragserledigung.

Konzepte und Projekte

Konzepte und Projekte, welche Pfefferbeere AG im Auftrag des Kunden ausarbeitet, bleiben Eigentum von Pfefferbeere AG und dürfen ohne schriftliches Einverständnis von Pfefferbeere AG weder eigenstädnig wiederholt, noch an Dritte abgegeben oder diesen zugänglich gemacht werden.

Gästezahl

Eine Änderung der Gästezahl für das Essen muss spätestens 10 Tage vor dem Anlass, wenn möglich schriftlich, übermittelt werden. Eine nachträgliche Unterschreitung dieser Anzahl kann nicht berücksichtigt werden und wird in Rechnung gestellt.

Annullierung von Anlässen

Bei Annullierung eines Anlasses nach erfolgter Auftragserteilung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

Bis 40 Arbeitstage vor dem Anlass: die entstandenen Aufwände werden verrechnet

39-14 Arbeitstage vor dem Anlass: 50% der vereinbarten Leistungen

13-4 Arbeitstage vor dem Anlass: 75% der vereinbarten Leistungen

3-0 Arbeitstage vor dem Anlass: 100% der vereinbarten Leistungen

Corona

Der Event kann storniert werden, wenn vom Bundesrat oder dem Kanton neue Massnahmen festgelegt werden, welche die Durchführbarkeit des Events, im geplanten Rahmen, nicht möglich machen.

In diesem Fall werden die bis dahin geleisteten Aufwände in Rechnung gestellt, wie das Projektmanagement. Wenn der Event nicht storniert, sondern verschoben wird, werden diese Kosten erlassen.

Im Falle einer kurzfristigen Absage, ab 10 Tage vor dem Anlass, werden die Lebensmittelkosten in Rechnung gestellt.

Bei unseren externen Partnern wie z.B. Location, Technik, Mietmobiliar etc. haben wir keinen Einfluss und es gelten deren Storno-Bedingungen.

Verlust und Beschädigung von Material der Pfefferbeere AG

Wird seitens der Pfefferbeere AG Material zur Verfügung gestellt, welches nach Beendigung des Anlasses wieder an sie zu retournieren ist (zB. Geschirr, Gläser, Besteck, Wäsche, etc.), so ist der Kunde verpflichtet, das Material vollständig und unversehrt an Pfefferbeere AG zurückzugeben. Verluste und Beschädigungen durch Angestellte oder Gäste des Kunden gehen zu Lasten des Kunden.

Versicherungen / Bewilligungen

Ohne anders lautende Vereinbarung ist der Kunde für den notwendigen Versicherungsschutz in Bezug auf Sach- und Personenschäden verantwortlich sowie für sämtliche gesetzlich vorgeschriebene Bewilligungen, welche im Zusammenhang eines Events benötigt werden.

Zahlungen

Pfefferbeere AG erhebt ab einem Gesamtbetrag von über CHF 5’000 eine Akontozahlung vor Durchführung des Anlasses. Die Höhe und Anzahl Teilzahlungen werden in der Offerte definiert. Wurden Akontozahlungen vereinbart, behält sich Pfefferbeere AG im Falle der Nichtbezahlung vor, vom Vertrag zurückzutreten und alle angefallenen Kosten zu verrechnen.

Nach Durchführung des Anlasses erhält der Kunde von Pfefferbeere AG eine Rechnung, die innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug eines Skontos, zu begleichen ist.

Anwendbares Recht

Schweizerisches Recht und Schweizer Vorschriften sind anwendbar.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle aus dem Rechtsverhältnis zwischen Pfefferbeere AG und den Kunden erwachsenden Streitigkeiten befindet sich am Sitz von Pfefferbeere AG.

 

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